Grundlage und Zweck der Identitätsprüfung
Das Casino Wien, betrieben von der Casinos Austria AG, ist eine konzessionierte Spielbank und unterliegt den österreichischen Glücksspielbestimmungen sowie den einschlägigen Vorschriften zur Geldwäscheprävention und zum Spielerschutz. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Identitätsprüfung jeder Person, die das Spielbankgelände betreten möchte, ein verbindlicher Bestandteil des Einlassprozesses.
Die Identitätskontrolle dient der Erfüllung folgender Zwecke:
- Überprüfung des Mindestalters (18 Jahre)
- Feststellung der Identität jeder Person, die das Spielbankgelände betritt
- Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen (AML)
- Sicherstellung der internen Compliance-Anforderungen der Casinos Austria AG
Die Identitätsverifizierung ist kein einmaliger Vorgang. Sie erfolgt bei jedem Besuch, unabhängig davon, ob die betreffende Person das Casino Wien bereits zuvor besucht hat.
Zulässige Ausweisdokumente
Für den Einlass ist ausschließlich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt ein von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument, das ein nicht austauschbares und erkennbares Lichtbild der betreffenden Person enthält.
Akzeptierte Dokumente:
- Reisepass - gültig, im Original
- Personalausweis - gültig, im Original
- Führerschein - gültig, im Original
Nicht akzeptiert werden:
- Fotografien von Ausweisdokumenten auf einem Smartphone oder einem anderen digitalen Gerät
- Fotokopien auf Papier, auch wenn diese beglaubigt sind
- abgelaufene Dokumente, unabhängig vom Dokumenttyp
- Dokumente ohne erkennbares Lichtbild
Personen, die keinen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen können, wird der Zutritt zum Casino Wien verweigert. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen.
Ablauf der Registrierung und Identitätsprüfung
Erstbesuch
Beim ersten Besuch des Casino Wien erfolgt eine vollständige Registrierung an der Rezeption. Im Rahmen dieses Vorgangs werden insbesondere folgende Daten erfasst:
- vollständiger Name (gemäß Ausweisdokument)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Wohnadresse
- Unterschrift der besuchenden Person
Zusätzlich wird ein Foto der Person aufgenommen. Diese Daten werden in einem elektronischen Register gespeichert. Die Casinos Austria AG ist gesetzlich verpflichtet, diese Informationen zu erheben. Der Vorgang ist mit einem Onboarding-Prozess bei der Eröffnung eines Bankkontos vergleichbar.
Wiederholte Besuche
Auch bei jedem weiteren Besuch ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Die bei früheren Besuchen erfassten Registrierungsdaten ersetzen die Pflicht zur erneuten Ausweisvorlage nicht. Der Check-in-Prozess wird bei jedem Einlass durchgeführt.
Kontrollen während des Aufenthalts
Die Besuchs- und Spielordnung der Casinos Austria AG sieht vor, dass Besucherinnen und Besucher auf Verlangen der Spielbankmitarbeiter jederzeit ihren amtlichen Lichtbildausweis sowie die Eintrittskarte vorzuzeigen haben. Die Identitätskontrolle kann daher auch während des Aufenthalts im Casino Wien wiederholt werden. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, den Anordnungen der Spielbankangestellten Folge zu leisten.
Mindestalter und Zugangsbeschränkungen
Der Zutritt zum Casino Wien ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze gilt für alle Bereiche des Hauses, einschließlich des angeschlossenen Restaurantbereichs, sofern der Zugang über das Casinogebäude erfolgt.
Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können oder keinen gültigen Ausweis vorlegen, erhalten keinen Einlass. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nicht.
Datenerhebung und Datenschutz
Im Rahmen der Identitätsverifizierung werden personenbezogene Daten erhoben, darunter insbesondere Ausweisdaten, Wohnadresse, Geburtsort sowie ein Lichtbild der Person. Diese Datenerhebung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen im Bereich des österreichischen Glücksspielrechts und der Geldwäscheprävention.
Fragen zur Verarbeitung und Speicherung dieser Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können direkt an das Casino Wien gerichtet werden.
Pflichten der Besucher
Jede Person, die das Casino Wien betritt, ist verpflichtet:
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen
- die Eintrittskarte auf Verlangen vorzuzeigen
- die Besuchs- und Spielordnung der Casinos Austria AG einzuhalten
- den Anweisungen der Spielbankmitarbeiter Folge zu leisten
Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zum Ausschluss von der Teilnahme am Spielbetrieb und vom weiteren Besuch führen.
Kontakt und Standort
Anfragen zur Identitätsverifizierung, zum Registrierungsablauf oder zu datenschutzrechtlichen Belangen können über folgende Kontaktwege an das Casino Wien gerichtet werden:
Adresse: Kärntner Straße 41, 1010 Wien (Palais Esterházy)
Telefon: +43 1 512 48 36
E-Mail: [email protected]
Offizielle Website: casinos.at
Das Casino Wien befindet sich im ersten Wiener Gemeindebezirk, in unmittelbarer Nähe zur Wiener Staatsoper und zum Stephansplatz.

